Schutz bei Haftpflichtansprüchen für
Pferdehalter:
Als Halter eines Ponys wissen Sie: Tiere sind manchmal unberechenbar. Stellen Sie sich vor Sie sind mit Ihrem Pony an einer Straße unterwegs und bekanntlich müssen Sie dann auf der rechten Seite reiten. Nun erschrickt sich Ihr Pony aufgrund eines Raschelns aus einem Busch auf der rechten Seite und scheut nach links und verursacht dadurch einen Verkehrsunfall!
Wer zahlt dann ? Laut § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt: Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Eine Privathaftpflichtversicherung deckt nur Ihr Risiko bei Schäden durch bestimmte Kleintiere. Sind Sie Besitzer eines Pony, so trägt der Versicherer mit dem Abschluss einer Ponyhaftpflicht Ihr Risiko als Tierhalter und sorgt für den Fall der Fälle für eine prompte und unkomplizierte Regulierung.
Sie haben sich ein Pony zugelegt oder suchen eine neue Ponyhaftpflichtversicherung, dann bieten wir Ihnen bereits eine
Haftpflichtversicherung für Pony € 51,17 inkl. 19% Versicherungssteuer an.
Mitversichert sind:
- Mietsachschäden an Stallungen, Reithallen und Weiden bis € 10.000,00
- Mietsachschäden an Pferdetransportanhänger bis € 5.000,00
- Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen (keine Rennen)
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Fremdreiter-Risiko (auch Ansprüche die der Fremdreiter stellt)
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Reitbeteiligung (auch Ansprüche die der Fremdreiter stellt)
- Flurschaden
- private
Kutschfahrten (ohne Verleih)
- Schäden des gewollten und ungewollten Deckaktes.
Unsere Tarife können Sie online vergleichen und bei Bedarf sofort abschließen unter www.GUP-Makler.de
Haben Sie noch Fragen oder Wünsche? Sie erreichen uns wie folgt:
G & P Versicherungsmakler
Postfach 13 01 47
13601 Berlin
... schneller geht’s
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